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Hörbehinderung

Berufsbildungsbereich

Wir sind zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
(AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Eingangsverfahren (3 Monate)

  • diese Zeit kann der behinderte Mensch, wie auch die Werkstatt nutzen, um festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist
  • Gewöhnung an die Gegebenheiten wie Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben, Kollegen usw.
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten werden erprobt
  • seitens der Werkstatt wird ein individueller Eingliederungs- und Förderplan erstellt

Berufsbildungsbereich (2 Jahre)

  • Training unterschiedlicher Arbeitstechniken, Erprobung durch Praktika im Arbeitsbereich
  • Wieder- und Neuerwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Förderung im Bereich der Kulturtechniken
  • Förderung von Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und sozialer Handlungsfähigkeit

Abschluss mit Zertifikat

  • Übernahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt oder
  • Übergang in eine andere Bildungsmaßnahme oder
  • Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

praktische Berufsbildung